abschlägig
ab schlä gig Adjektiv Amtssprache |a bschlägig |zu abschlagen 5 (einer Bitte, einem Gesuch ) eine Absage erteilend, (etwas, worum gebeten wurde ) ablehnend eine abschlägige Antwort erteilen | er wurde abschlägig beschieden (erhielt einen ablehnenden Bescheid ) | ihre Bitte ist abschlägig beschieden (ist abgelehnt ) worden