Jagdschein
Jagd schein Substantiv, maskulin , der |J a gdschein |1 Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird 2 bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier jagen darf, was anderen verboten ist umgangssprachlich [imaginärer ] Freibrief 1 wegen [amtlich festgestellter und bescheinigter ] Unzurechnungsfähigkeit der kann sich das erlauben, er hat ja den Jagdschein !