veräußern
ver äu ßern schwaches Verb besonders Rechtssprache |ver äu ßern |schwaches Verb; Perfektbildung mit »hat « 1 übereignen, verkaufen; (etwas, worauf jemand einen Anspruch hat ) an jemand anderen abtreten den Schmuck, die ganze Habe veräußern 2 (ein Recht ) auf jemand anderen übertragen der Staat kann die Schürfrechte [an eine Privatperson ] veräußern