kündigen
kün di gen schwaches Verb |k ü ndigen |schwaches Verb; Perfektbildung mit »hat « für älter: aufkündigen = die Auflösung eines Vertrages kundtun; mittelhochdeutsch kündigen = kundtun a eine vertragliche Vereinbarung zu einem bestimmten Termin für beendet erklären eine Hypothek, einen Kredit, Gelder bei der Bank, einen [Miet ]vertrag, jemandem die Wohnung [zum Quartalsende ] kündigen | die Tarifverträge sind von den Gewerkschaften gekündigt worden | die gekündigten Verträge | figurativ jemandem die Freundschaft, den Gehorsam kündigen (aufsagen )b jemandes Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin für beendet erklären meine Wirtin hat mir zum 30. Juni gekündigt c das Arbeits-, Dienstverhältnis eines Mitarbeiters zu einem bestimmten Termin für beendet erklären ihrer Mutter war gekündigt worden | er ist [fristlos ] gekündigt worden d sein Arbeits-, Dienstverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt für beendet erklären, lösen ich habe [schriftlich ] bei der Firma gekündigt | sie will zum 1. April kündigen