unbenommen
un be nom men Adjektiv |unben o mmen auch ˈʊn …|mittelhochdeutsch unbenommen = nicht versagt; zugestanden in der Verbindung jemandem unbenommen sein /bleiben jemandem trotz, angesichts bestimmter Umstände freistehen, zustehen zu benehmen 2 es ist Ihnen unbenommen , Widerspruch einzulegen | dieses Recht bleibt Ihnen unbenommen